Dauer der Probezeit
Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führten.
Erhalt des unbefristeten Führerausweises
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der Weiterbildung ausgestellt. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.
Dauer der Weiterausbildung
Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Der Kurstag muss nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden.
Inhalt des Kurstages
Der Kurstag beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation. Ein weiteres wichtiges Thema des Kurstages ist das energieeffiziente Fahren.
Kosten der Weiterbildung
Die Kosten für die Weiterbildung betragen an einem Wochentag 410 Fr. oder am Samstag 440 Fr.
Folgen der fehlenden, nicht absolvierten Weiterbildung
Die Weiterbildung muss ab 2020 im ersten Jahr der Probezeit absolviert werden. Wer nach Ablauf des ersten Jahres der Probezeit ein Fahrzeug lenkt, ohne dass die Weiterbildung besucht worden ist, wird mit einer Busse bis 300 Fr. sanktioniert.
Führerausweisentzug während der Probezeit
Begeht der/die Inhaberin des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert, und ein entsprechender neuer befristeter Führerausweis ausgestellt. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ebenfalls ein neuer Führerausweis auf Probe erstellt; die Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstellungsdatum. Begeht der/die Inhaber/in des Führerausweises eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, so verfällt der Führerausweis. Dies gilt auch, wenn der Ausweis (in Unkenntnis der zweiten Widerhandlung) bereits unbefristet erteilt wurde. Die Annulierung betrifft alle Kategorien und Unterkategorien. Das Gleiche gilt für die Spezialkategorien, wenn der/die Ausweisinhaber/in keine Gewähr bietet, dass er/sie künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorien keine Widerhandlung besteht. Andernfalls stellt die Zulassungsbehörde einen Führerausweis der Spezialkategorien aus.
Folgen neuer Annulierung des Führerausweises
Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung, welche zur Annulierung des Führerausweises führte, beantragt werden. Zudem muss ein verkehrspsychologisches Gutachten, welche die Fahreignung bestätigt, vorgelegt werden. Nach der bestandenen Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.
Ich wünsche euch allen eine gute und unfallfreie Fahrt!