1. |
Nothelferkurs |
Als Erstes steht für Sie der Besuch des Nothelferkurses auf dem Programm. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.
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2. |
Gesuchsformular |
Hier können Sie das Formular 103 "Lernfahrausweis-Gesuch" herunterladen und drucken. Füllen Sie das Formular ordnungsgemäss aus.
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3. |
Sehtest |
Jetzt steht der Besuch beim Optiker für einen Sehtest an. Vergessen Sie nicht ihr Gesuchsformular mitzubringen. Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.
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4. |
Strassenverkehrsamt |
Sie füllen das Gesuchsformular aus (inkl. einem farbigen Passfoto und Sehtest). Sie bringen es persönlich zum Strassenverkehrsamt oder zur Einwohnerkontrolle. Nothelferausweis, schweizerische Identitätskarte bzw. Ausländerausweis jeweils im Original nicht vergessen. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag gestellt werden. Mehr Infos zum Strassenverkehrsamt Zürich finden Sie hier.
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5. |
Basistheorie |
Jetzt gehts (spätestens) ans Lernen der Basistheorie. Sind Sie bereits Besitzer der Kategorie A oder der Unterkategorien A1 / B1 entfällt die Theorieprüfung da Sie diese ja schon bestanden haben.
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6. |
Theorieprüfung |
Mit der PIN und PID welche Sie der "Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung" entnehmen, können Sie sich hier online für die Theorieprüfung anmelden. Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters (Kategorie B = 18 Jahre, A1 = 16 Jahre) absolviert werden.
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7. |
Lernfahrausweis |
Nach bestandener Theorieprüfung bekommen Sie den Lernfahrausweis umgehend per Post zugestellt. Sollten Sie das Mindestalter noch nicht erreicht haben, wird Ihnen der Lernfahrausweis pünktlich zum Geburtstag zugestellt.
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8. |
Fahrausbildung |
Nun können Sie mit der Fahrausbildung beginnen. Auch private Lernfahrten mit einer Begleitperson, die den Führerausweis der entsprechenden Kategorie seit mindestens 3 Jahre besitzt und mindestens 23 Jahre alt ist, sind ab jetzt möglich.
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9. |
Verkehrskunde |
Nun steht der obligatorische Besuch des Verkehrskunde-Kurses auf dem Programm. Dieser sollte möglichst zum Beginn der Fahrausbildung statt finden. (nicht zwingend) Hier können Sie sich online anmelden.
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10. |
Führerprüfung |
Zum Abschluss der ersten Ausbildungsphase gehört natürlich das Bestehen der Führerprüfung, die von den Experten des Strassenverkehrsamts durchgeführt wird. Die Prüfung absolvieren Sie im Normalfall mit meinem Fahrschulfahrzeug. Grundsätzlich stehen Ihnen 3 Prüfungsversuche zur Verfügung. Wird die Führerprüfung dreimal nicht bestanden kann eine weitere Prüfung nur aufgrund eines positiven Fahreignungstestes absolviert werden. Fahreignungstest (FET) Informationen/Anmeldung Mehr Infos zur Führerprüfung finden Sie hier.
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11. |
Probezeit / WAB-Kurs |
Nach bestandener Führerprüfung bleibt Ihr Führerausweis "auf Probe" 3 Jahre gültig. Innerhalb dieser 3 Jahre müssen Sie einen Weiterbildungskurs besuchen. Erst nach dem Kursbesuch wird Ihnen nach Ablauf der Probezeit der unbefristete Führerausweis ausgestellt. |
Die Kunst zu lehren ist die Kunst zu fragen.